Räterepublik und Niederschlagung

Anfang April 1919 wurden Gerüchte bekannt, der Landtag solle nun doch einberufen werden – entgegen den Beschlüssen der Landeskonferenz der bayerischen Räte. Daraufhin wurde, ausgelöst durch die Forderung des Augsburger Arbeiter- und Soldatenrates, am 7. April 1919 die Räterepublik proklamiert.

„Trotz alledem“

Sie stand von Beginn an auf schwachen Füßen, da die MSPD sie kategorisch ablehnte und die KPD nicht bereit war, sich zu beteiligen. Unter Führung der Anarchisten Gustav Landauer, Erich Mühsam und des Schriftstellers Ernst Toller war sie (mit wenigen Ausnahmen) auf Südbayern beschränkt, da der Norden des Landes in der Hand der Regierung Hoffmann blieb.

Hoffmann versuchte von Bamberg aus gegen die Räterepublik militärisch vorzugehen. Nachdem ein Putschversuch der MSPD am 12. April in München gescheitert war, beschloss sie, bei Reichswehrminister Noske um Militärhilfe zu ersuchen. Der kam dem Hilfeersuchen umgehend nach und in der zweiten Aprilhälfte marschierten preußische und württembergische Freikorps in Bayern ein.

Nach anhaltenden politischen Auseinandersetzungen hatte in München die Führung der Räterepublik gewechselt. Der Putschversuch war maßgeblich mit Hilfe der Kommunisten zurückgeschlagen worden, sodass diese nun unter ihrem Vorsitzenden Eugen Leviné die politische Verantwortung der Räterepublik übernahmen. Sie versuchten in den verbleibenden Apriltagen die ‚Rote Armee‘ zu einem schlagkräftigen Heer auszubauen und die schwierige wirtschaftliche Lage in den Griff zu bekommen.

Unterdessen waren die Noske-Truppen schon bis nahe an München vorgedrungen. Am 1. Mai 1919 rückten sie in München ein und trafen dabei nur noch auf vereinzelten Widerstand. Umso blutiger verliefen die Tage nach dem Einmarsch. Hunderte Menschen wurden von den ‚weißen Garden’ misshandelt und umgebracht, darunter auch Landauer. Die seit Juni 1919 folgende ‚Rachejustiz’ sprach gegenüber den an der Räterepublik Beteiligten nicht nur mehrere Todesurteile (darunter Leviné) sondern auch weit über 600 Jahre Gefängnisstrafen aus. Im Gegensatz dazu blieben die Verbrechen der ‚weißen Garden’ weitgehend ungesühnt.